Überblick über staatliche Corona-Hilfen

Überblick über staatliche Corona-HilfenDer Staat hilft an allen Ecken und Enden in der Krise. Allein bei den Hilfen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und der KfW kann man leicht den Überblick verlieren. Die wichtigsten Hilfen und mögliche Fristen stellen wir hier nochmal in einem kurzen Überblick dar:

Hilfen für Start-ups
Start-ups haben Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona Hilfspakets. Das zusätzlich geschnürte Unterstützungspaket für zukunftsfähige Start-ups basiert auf 2 Säulen: KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds stellen privaten Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel über die neue Corona Matching Fazilität (CMF) zur Verfügung, damit Investoren auch während der Corona Pandemie Start-ups finanzieren. Für Startups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die CMF haben, werden zusätzliche öffentliche Mittel über Landesförderinstitute oder über weitere Intermediäre zur Verfügung gestellt.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (befristet bis 31.12.2020)

400 Mrd. EUR Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
100 Mrd. EUR für direkte staatliche Beteiligungen
100 Mrd. EUR für Refinanzierung durch die KfW

KfW- Schnellkredit (befristet bis 31.12.2020)

Kreditvolumen max. 800.000 EUR mit 100 % Haftungsfreistellung
Einheitlicher Zinssatz, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und am Tag der Zusage festgesetzt wird (Zinssatz derzeit rund 3 %).

KfW-Sonderprogramm (befristet bis 31.12.2020)
Erweiterte Sonderkonditionen, unter anderem niedrigere Zinssätze, vereinfachte Risikoprüfung, höhere Haftungsfreistellung (bis zu 90 %).

Warenkreditversicherungen und Exportkreditgarantien

Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Warenkreditversicherer von bis zu 30 Mrd. EUR.
Der Bund sichert Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien ab.

Bürgschaften (befristet bis 31.12.2020)

Abdeckung bis zu 90 % des Kreditrisikos
mindestens 10 % Eigenobligo übernimmt die jeweilige Hausbank

Kurzarbeitergeld (befristet bis 31.12.2020)

Auszahlung in drei Stufen bis zu 87 % des Nettolohns ab dem siebten Bezugsmonat.
Kinder werden berücksichtigt. Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Steuerliche Maßnahmen (befristet bis 31.12.2020)
Steuerzahlungen können verringert oder verschoben werden:

Erstattung und Anpassung von Steuervorauszahlungen
Stundung von Steuerzahlungen und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen

Corona-Soforthilfe (Antragsfrist: 31.05.2020, die Bundesregierung berät derzeit über Anschlussregelungen.)

Einmalzahlung für drei Monate im Wert von 9.000 bis 15.000 EUR abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Bundesprogramm, kann mit Programmen der Länder kombiniert werden. Für Landesprogramme gelten ggf. abweichende Konditionen.

Die Frist für Corona-Überbrückungshilfe wurde verlängert!
Um gefährdeten Unternehmen im Zeitraum von Juni bis August 2020 zu helfen, wurde eine Überbrückungshilfe eingeführt. Die Antragsfrist wird nun bis zum 30.9.2020 verlängert.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (befristet bis 30.09.2020)

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Arbeitssuchende

Quelle: BmWi