Neuregelung macht es noch attraktiver, Frührentner weiter zu beschäftigen

Seit 1.1.2023: Keine Einkommensbegrenzung mehr

Der Fachkräftemangel wird immer sichtbarer. Unternehmen verkürzen ihre Öffnungszeiten oder schließen einen oder 2 Tage ganz. Seit dem 1.1.2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihre ehemaligen Mitarbeiter zu beschäftigen, ohne dass deren Rente gemindert wird, denn die Einkommensbegrenzung fällt weg. Von der Neuregelung können jetzt alle Mitarbeiter profitieren, die vor Erreichen der eigentlichen Altersgrenze aus dem Erwerbsleben ausscheiden und eine vorgezogene Altersrente erhalten.
Bei einer Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze auf 17.823,75 € angehoben.

Mit Frührentnern gegen den Fachkräftemangel

Schied einer Ihrer Mitarbeiter im Verlauf des Jahres 2022 aus seinem aktiven Berufsleben aus, darf er im Fall einer Erwerbsminderung max. 6.300 € im Kalenderjahr hinzuverdienen. Wird diese Grenze überschritten, wird dieser Teil zu 40 % auf die Rente angerechnet. Dies führt zur Minderung seiner eigenen Erwerbsminderungsrente. Doch damit ist es seit dem 1.1.2023 vorbei. Die Hinzuverdienstgrenze wurde auf 17.823,75 € angehoben.

Dieses Lebensalter müssen Ihre Ex-Mitarbeiter erreichen, um begrenzt hinzuverdienen zu können:

Sofern Ihr Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht hatte, durfte er schon bisher unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf seine Rentenzahlung angerechnet wurde. Die Regelaltersgrenze hängt vom jeweiligen Geburtsjahr ab. Vor einigen Jahren wurde sie von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Welche Grenze in Abhängigkeit des Geburtsjahrgangs Ihres Mitarbeiters zu beachten ist, finden Sie in der hier aufgeführten Übersicht.

 

Hinweis:

Alle ab 1964 Geborenen arbeiten bis zum 67. Lebensjahr.
Diejenigen von Ihren Mitarbeitern, die nach 1964 und später geboren sind, arbeiten bis zur
Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern wird nicht
vorgenommen.

Empfehlung: Beide Seiten profitieren

Vorteil der Neuregelung für Ihren „neuen alten“ Mitarbeiter: Seine Erwerbsminderungsrente
wird nicht gekürzt, er kann ab sofort mehr hinzuverdienen. Vorteil für Sie: Ihr Ex-Mitarbeiter ist
mit den Abläufen in Ihrem Unternehmen nach wie vor vertraut und Sie können ihn überall
sofort einsetzen.