Wachstumschancengesetz jetzt verabschiedet

Wachstumschancengesetz jetzt verabschiedet — Was ändert sich?

Nach langen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, das Wachstumschancengesetz (WCG) beschlossen.

Wir haben schon angekündigt, dass sich hier einiges ändern wird. Wir haben für euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

 

Geschenke, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG:

Anhebung Freigrenze Geschenke von 35 € auf 50 €

 

Firmenwagenbesteuerung, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E:

Erhöhung Bruttolistenpreis E-Autos von 60.000 € auf 70.000 €, zur Anwendung der 0,25 % Regelung

 

Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG-E:

Wiedereinführung degressive Abschreibung. Maximal 20 % für Anschaffungen ab dem 31.03.23 und vor dem 01.01.2025

 

Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude, § 7 Abs. 5a EStG:

Einführung degressive Abschreibung für vermietete Gebäude von 5% , ab dem 01.10.2023 (Baubeginn)

 

Sonderabschreibung, § 7g EstG-E:

Erhöhung der Sonderabschreibung von Beweglichen Wirtschaftsgütern von 20 % auf 40 %

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Steuerberatungsgesellschaft

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