Steuertipp: Bald schon Elektro Porsche Macan als Firmenwagen?
Fährst du vielleicht bald schon einen Elektro Porsche Macan als steueroptimierten Firmenwagen?
PRIVATNUTZUNG // PKW
Fährt man den Firmenwagen auch privat, muss man die Privatnutzung normalerweise mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuern.
PRIVATNUTZUNG // E-AUTO
Beim Elektroauto muss man nur ein Viertel des Bruttolistenpreises versteuern, das macht im Ergebnis nur 0,25 %, die man versteuern muss.
BEISPIEL
Bruttolistenpreis vom E-Auto: 50.000 € nur 125 € (0,25 %) – und das dann noch mit persönlichem Steuersatz von zum Beispiel 40 % = 50 € Steuern –
HÖCHSTGRENZEN
Vor Juli 2024 angeschafft:
Besteuerung gilt für Firmenwagen bis 70.000 €
Nach Juli 2024 angeschafft:
Besteuerung gilt für Firmenwagen bis 95.000 € (noch nicht beschlossen)
ABSCHREIBUNG // NEUES GESETZ
Für neu zugelassene, rein elektrische emissionsfreie Fahrzeuge soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Mit einem Satz von 40 % können die Anschaffungen über einen Zeitraum von 6 Jahren abgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat das Gesetz bereits beschlossen. Es muss nur noch durch Bundestag und Bundesrat.
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