Krankenversicherung im Voraus zahlen und Steuern sparen

Sie müssen für 2020 mit einer Steuer(nach)zahlung rechnen? Dann könnte es sinnvoll sein, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen, um Ihre steuerlich abziehbaren Sonderausgaben zu erhöhen. Fragen Sie Ihre Krankenversicherung, ob Sie Krankenversicherungsbeiträge – maximal für die nächsten drei Jahre – noch in 2020 vorauszahlen können. Steuerlich ist diese Gestaltung zulässig. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind in diesem Jahr komplett abziehbar – neben den Beiträgen für 2020 auch die für 2021, 2022 und 2023. Durch die vorgezogene Beitragszahlung können Sie dann in den nächsten Jahren andere Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zu privaten Haftpflicht- und Unfallversicherungen, zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungen (Zahnzusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung, Chefarztbehandlung etc.), zur Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmerehegatten oder zu vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungen bis zur Höhe von 2.800 Euro (Unternehmer) bzw. 1.900 Euro (Nichtunternehmer) steuerlich geltend machen.

Achtung: Ihre Vorauszahlungen müssen bis spätestens 21. Dezember 2020 erfolgen (vom Konto abgeflossen sein), damit das Finanzamt die Sonderausgaben noch für 2020 berücksichtigt.