Zweites Familienentlastungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird insbesondere der zweite im Koalitionsvertrag verankerte Teilschritt zur Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien wird das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 EUR pro Monat erhöht. Ebenso werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht.
Zum 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 EUR und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 EUR. Gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 2021 auf insgesamt 8.388 EUR erhöht. Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf der Einkommensteuertarif für die Jahre 2021 und 2022 aktualisiert. Im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des für den Herbst 2020 vorgesehenen Existenzminimumberichts wird der in den Tarif integrierte Grundfreibetrag angehoben. Darüber hinaus werden zum Ausgleich der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben.
Quelle: BMF