Steuertipp: Erhöhung der Abschreibung Ihrer Immobilie

ABSCHREIBUNG

Wenn man im Privatvermögen eine Immobilie kauft und vermietet, wird sie normalerweise über 50 Jahre abgeschrieben. Ausnahmen gibt es bei Immobilien, die nach dem 31.12.2022 bzw. vor dem 01.01.1925 fertiggestellt wurden.

BEISPIEL

Grund und Boden: 100.000 €
Gebäude: 500.000 €
Abschreibung pro Jahr: 10.000 € (500.000 €/ 50 Jahre)

RESTNUTZUNGSDAUERGUTACHTEN

Je höher die Abschreibung, desto mehr Steuern spart man im Jahr. Lässt man ein Restnutzungsdauergutachten von seinem Gebäude erstellen, kann man zum Beispiel mit 5 % statt nur mit 2 % abschreiben.

VORAUSSETZUNGEN

Legt man ein Bausubstanzgutachten vor, ist dies nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten Nutzungsdauer. Das Bundesfinanzministerium hat in einem BMF-Schreiben vom 22.02.2023 allerdings die Voraussetzungen verschärft. zum 1.1.2025 werden diese für Gutachten nochmals ausgeweitet.
Ab 2025 soll die verkürzte Restnutzungsdauer nur noch für Gebäude anerkannt werden, die weniger als 10 Jahre Restnutzungsdauer haben. Zudem soll ein Gutachten ab 2025 zwingend mit Vor-Ort-Besichtigung erstellt werden.

FOLGEN

Wenn man also für 2024 kein Gutachten mit verkürzter Restnutzungsdauer einreicht, wird man eventuell 2025 mit erheblichen steuerlichen Einschränkungen konfrontiert sein.

FAZIT

Wenn Sie eine ältere Immobilie im Bestand haben, sollten Sie in diesem Jahr noch prüfen, ob Sie mit einem Restnutzungsdauergutachten Steuern sparen könnten.

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