Steuertipp: Bald schon Elektro Porsche Macan als Firmenwagen?

Fährst du vielleicht bald schon einen Elektro Porsche Macan als steueroptimierten Firmenwagen?

PRIVATNUTZUNG // PKW

Fährt man den Firmenwagen auch privat, muss man die Privatnutzung normalerweise mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuern.

PRIVATNUTZUNG // E-AUTO

Beim Elektroauto muss man nur ein Viertel des Bruttolistenpreises versteuern, das macht im Ergebnis nur 0,25 %, die man versteuern muss.

BEISPIEL

Bruttolistenpreis vom E-Auto: 50.000 € nur 125 € (0,25 %) – und das dann noch mit persönlichem Steuersatz von zum Beispiel 40 % = 50 € Steuern –

HÖCHSTGRENZEN

Vor Juli 2024 angeschafft:
Besteuerung gilt für Firmenwagen bis 70.000 €
Nach Juli 2024 angeschafft:
Besteuerung gilt für Firmenwagen bis 95.000 € (noch nicht beschlossen)

ABSCHREIBUNG // NEUES GESETZ

Für neu zugelassene, rein elektrische emissionsfreie Fahrzeuge soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Mit einem Satz von 40 % können die Anschaffungen über einen Zeitraum von 6 Jahren abgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat das Gesetz bereits beschlossen. Es muss nur noch durch Bundestag und Bundesrat.

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