Ehegatten-Vorschaltmodell bei der Pkw-Vermietung

Ehegatten-Vorschaltmodell bei der Pkw-Vermietung vom BFH abgesegnet

Achtung: gilt nicht für Leasingfahrzeuge

In Kürze:

Der Verkauf eines im Betriebsvermögen gehaltenen PKW unterliegt sowohl der Umsatz- als auch der Einkommen/Körperschaftsteuer. Hierdurch entsteht schnell eine Steuerbelastung von nahezu 50% (inkl. Umsatzsteuer). Wenn nunmehr ein voll abgeschriebener PKW für beispielsweise 10.000,00 € veräußert wird, beträgt die Steuerbelastung ca. 5.000,00 €.

Abwandlung:

Durch die Zwischenschaltung des Ehegatten oder einer anderen Person kann diese Steuerbelastung komplett vermieden werden, da der Verkauf eines im Privatvermögen gehaltenen PKW nicht der Einkommen- und Umsatzsteuer unterliegt. Es entsteht somit ein echter Steuervorteil in Höhe von 5.000,00 €.

Zusammenfassendes Beispiel:

Der Erwerb des neuen Firmenwagens sollte nicht durch den Betriebsinhaber, sondern durch einen Dritten (z. B. der Ehefrau) erfolgen. Die Ehefrau erwirbt den Pkw. Der Betriebsinhaber und seine Ehefrau schließen einen Pkw-Leasing-(oder Miet-)vertrag ab. Der Betriebsinhaber tritt als Leasingnehmer und seine Ehefrau als Leasinggeberin auf. Bei der Ausgestaltung des Vertrags verwenden sie die Vertragsgestaltung, welche auch der Verkäufer des Pkw angeboten hat.

Der Betriebsinhaber hat sämtliche laufenden Kosten des Fahrzeugs wie auch die Versicherung zu übernehmen. Der Leasingvertrag kann jederzeit verlängert werden. Eine Kaufoption besteht nicht. Sobald der Betriebsinhaber den Leasingvertrag kündigt, weil er das Fahrzeug nicht mehr benötigt oder er auf ein neueres Modell umsteigen will, erfolgt die Veräußerung des Fahrzeugs durch die Leasinggeberin (Ehefrau) an einen Dritten steuerfrei.

Der von der Ehefrau gezahlte Kaufpreis kann jährlich linear abgeschrieben werden. Im Gegenzug erhält sie vom Betriebsinhaber Leasingraten gezahlt. Nach einigen Jahren läuft der Leasingvertrag (ggf. nach Verlängerungen) aus und der Pkw wird von der Ehefrau steuerfrei verkauft.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.