Steuertipp: THG Quote · Bis zu 400 € steuerfrei

Steuertipp: Mit dem reinen E-Fahrzeug Geld verdienen.

Seit dem 01.01.2022 kann man als Besitzer eines reinen Batterieautos oder eines elektrischen Motorrads bzw. E-Rollers mit Zulassung an den eingesparten CO2-Emissionen Geld verdienen. Dafür verantwortlich ist die neue Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Mit der EU-Richtlinie will die Europäische Union die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fördern.   

 

🟧 Fakten und Ablauf:
🔹 gültig für reine E-Autos (Plug-in-Hybride werden nicht berücksichtigt) 
🔹 gültig für elektrische Motorräder mit Zulassung und E-Roller mit Zulassung
🔹 das Fahrzeug muss bei einem speziellen Unternehmen, welches die Anrechnung der THG-Quote abwickelt, registriert werden (z.B. beim ADAC)
🔹 die eingesparten CO2-Emissionen kann man sich gutschreiben lassen
🔹 es ist nur ein Nachweis der Zulassung notwendig 
🔹 Nachweise zur Nutzung, z.B. Fahrkilometer müssen nicht erbracht werden
🔹 Das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde überprüft die Anträge und zertifiziert diese. 
🔹 Die THG-Quote wird mit einem Schätzwert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berechnet und beträgt derzeit 1.943 kWh/Jahr. 
🔹 Es ist ein Zuschuss von derzeit bis zu circa 400 € im Jahr möglich.

 

🟧 Wichtig: 
🔹 Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist der 28.02. des Folgejahres.  

 
🟧 Bei Fragen sind wir für Sie da!    

 

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