Steuertipp: Hol alles aus deinem 450€-Job raus! – Teil 1

Mit folgenden Tipps kannst du das Maximum aus deinem Minijob raus holen und ordentlich was dazu verdienen:

🟧 520€ statt 450€: Am 01.10.2022 soll die Mindestverdienstgrenze beim 450€-Job auf 520€ erhöht werden. Der Mindestlohn steigt dann auch auf 12€.

 

🟧 Fahrtkosten: Der Arbeitgeber kann dir Fahrtkosten erstatten:

· bis 20 km Fahrweg: 0,30€ pro km 

· ab 21 km Fahrweg: 0,35€ pro km 

Er kann diese Erstattung pauschal mit 15% versteuern.

 

🟧 Kostenloses E-Bike: Der Arbeitgeber kann dir zusätzlich zum Lohn ein E-Bike zur Verfügung stellen.

Wichtig ist nur, dass du es nicht als Ersatz für den Bruttolohn bekommst (Entgeldumwandlung), sondern zusätzlich!

 

🟧 Kindergartenzuschuss: Der Arbeitgeber kann dir zusätzlich zum Lohn einen Kindergartenzuschuss geben — sogar mit Verpflegung.

Bei deiner privaten Steuererklärung hättest du eine grenze von 6.000€. Dieser Zuschuss ist ohne Begrenzung.

 

🟧 Erholungsbeihilfe: Der Arbeitgeber kann dir zeitnah zum Urlaub folgende Zahlungen leisten:

· 156€ für dich 

· 104€ für deinen Ehepartner

· 52€ pro Kind

Er kann diese Beihilfe pauschal mit 25% versteuern.

 

🟧 Aufmerksamkeiten: Du kannst bei persönlichen Anlässen 3x im Jahr zusätzlich 60€ von deinem Arbeitgeber bekommen, z.B.:

· Geburtstag von dir / Kind / Ehepartner  

· Hochzeit, Taufe, Kommunion, Firmung

· Beförderung, Prüfung

· Firmenjubiläum

 

🟧 Corona-Bonus: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern insgesamt bis zu 1.500€ steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Noch Gültig bis 31. März 2022. Gilt auch für 450€-Jobs.

 

🟧 Sachbezug: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern monatlich einen Sachbezug von 50€ gewähren (bis 2021 waren das 44€). Im Jahr bis zu 600€ steuer- und sozialabgabenfrei. Gültig auch für 450€-Jobs.

 

🟧 Bei Fragen sind wir für euch da!   

 

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