Steuertipp: Hol alles aus deinem 450€-Job raus! – Teil 1
Mit folgenden Tipps kannst du das Maximum aus deinem Minijob raus holen und ordentlich was dazu verdienen:
🟧 520€ statt 450€: Am 01.10.2022 soll die Mindestverdienstgrenze beim 450€-Job auf 520€ erhöht werden. Der Mindestlohn steigt dann auch auf 12€.
🟧 Fahrtkosten: Der Arbeitgeber kann dir Fahrtkosten erstatten:
· bis 20 km Fahrweg: 0,30€ pro km
· ab 21 km Fahrweg: 0,35€ pro km
Er kann diese Erstattung pauschal mit 15% versteuern.
🟧 Kostenloses E-Bike: Der Arbeitgeber kann dir zusätzlich zum Lohn ein E-Bike zur Verfügung stellen.
Wichtig ist nur, dass du es nicht als Ersatz für den Bruttolohn bekommst (Entgeldumwandlung), sondern zusätzlich!
🟧 Kindergartenzuschuss: Der Arbeitgeber kann dir zusätzlich zum Lohn einen Kindergartenzuschuss geben — sogar mit Verpflegung.
Bei deiner privaten Steuererklärung hättest du eine grenze von 6.000€. Dieser Zuschuss ist ohne Begrenzung.
🟧 Erholungsbeihilfe: Der Arbeitgeber kann dir zeitnah zum Urlaub folgende Zahlungen leisten:
· 156€ für dich
· 104€ für deinen Ehepartner
· 52€ pro Kind
Er kann diese Beihilfe pauschal mit 25% versteuern.
🟧 Aufmerksamkeiten: Du kannst bei persönlichen Anlässen 3x im Jahr zusätzlich 60€ von deinem Arbeitgeber bekommen, z.B.:
· Geburtstag von dir / Kind / Ehepartner
· Hochzeit, Taufe, Kommunion, Firmung
· Beförderung, Prüfung
· Firmenjubiläum
🟧 Corona-Bonus: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern insgesamt bis zu 1.500€ steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Noch Gültig bis 31. März 2022. Gilt auch für 450€-Jobs.
🟧 Sachbezug: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern monatlich einen Sachbezug von 50€ gewähren (bis 2021 waren das 44€). Im Jahr bis zu 600€ steuer- und sozialabgabenfrei. Gültig auch für 450€-Jobs.
🟧 Bei Fragen sind wir für euch da!
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