Steuerliche Änderungsvorhaben: Koalitionsvertrag 2021-2025
Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von FDP, Grüne und SPD beinhaltet u.a. steuerrechtliche und wirtschaftsrechtliche Änderungsvorhaben. Wir haben die interessantesten Vorhaben zusammengestellt:
🟧 „Superabschreibung“: Es soll eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter geschaffen werden, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen.
🟧 Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 %), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1 %-Regelung).
🟧 Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups soll attraktiver gestaltet werden.
🟧 Der Ausbildungsfreibetrag soll erstmals nach 2001 von 924 € auf 1.200 € erhöht werden
🟧 Der Sparerpauschbetrag soll zum 1.1.2023 auf 1.000 € erhöht werden (Zusammenveranlagung 2.000 €).
🟧 Der Mindestlohn soll auf 12 € angehoben werden und es wird sich für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern eingesetzt.
🟧 Die Midi-JobGrenze soll auf 1.600 € erhöht werden. Künftig beträgt die Minijob-Grenze 520 €.
🟧 Der Umsatzsteuerbetrug wird bekämpft. Es wird schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich eingeführt, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Es wird sich auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem eingesetzt (z. B. Reverse-Charge).
Noch ist dieser Koalitionsvertrag kein Steuergesetz, denn die genauen Ausgestaltungen der Änderungen werden noch abgestimmt und müssen dann noch durch den Bundestag und den Bundesrat gehen.
🟧 Bei Fragen sind wir gerne da — Einfach anrufen oder mailen!
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