Krankenversicherungsbeiträge im Voraus zahlen

Krankenversicherung im Voraus zahlen und Steuern sparen!

Sie müssen für 2021 mit einer Steuer(nach)zahlung rechnen? Dann könnte es sinnvoll sein, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen, um Ihre steuerlich abziehbaren Sonderausgaben zu erhöhen.

Steuerlich ist diese Gestaltung zulässig. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind in diesem Jahr komplett abziehbar – neben den Beiträgen für 2021 auch die für 2022, 2023 und 2024. Durch die vorgezogene Beitragszahlung können Sie dann in den nächsten Jahren andere Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zu privaten Haftpflicht- und Unfallversicherungen, zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungen (Zahnzusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung, Chefarztbehandlung etc.), zur Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmerehegatten oder zu vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungen bis zur Höhe von 2.800 Euro (Unternehmer) bzw. 1.900 Euro (Nichtunternehmer) steuerlich geltend machen

➡️ Geeignet, wenn
• bei privat krankenversicherten Selbständigen / Beamten die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Unfall-, Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Lebensversicherungen) sich wegen der Höhe der Beiträge nicht oder nur in geringem Umfang als Sonderausgaben auswirken
• im Vorauszahlungsjahr der Grenzsteuersatz voraussichtlich sehr hoch sein wird (z.B. wegen einer Abfindung)

➡️ Nicht geeignet, wenn
• wenn ein Ehepartner privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist
• bei Rentnern und Pensionären die alte Berechnungsmethode der Höchstbeträge günstiger ist.

⏰ Achtung: Ihre Vorauszahlungen für 2022,2023 und 2024 müssen bis spätestens 21. Dezember 2021 erfolgen (vom Konto abgeflossen sein), damit das Finanzamt die Sonderausgaben noch für 2021 berücksichtigt.

Es ist eine maximale Steuerersparnis in Höhe von ca. 2.500 € möglich.

➡️ Weitere Infos gerne auch persönlich und auf unseren Social Media Kanälen.



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