Unternehmensvollmacht – Für jeden Unternehmer Pflicht!!
Für ihren Tod regeln die meisten Unternehmer testamentarisch auch ihre Nachfolge. Doch die meisten verdrängen die Gefahr, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einem Autounfall plötzlich geschäftsunfähig zu sein. Fehlen dann Vollmachten des Inhabers, sind Bankzugänge stillgelegt und ein gerichtlich bestellter Betreuer ohne unternehmerische Erfahrung übernimmt ihren Betrieb. Dies bedeutet, dass eine dritte Person, welche oft den Unternehmer und das Unternehmen nicht kennt und meist keinerlei persönliche Beziehungen hat, nun dessen Rechte wahrnehmen soll. Der Betreuer muss dabei über keine besonderen Qualifikationen verfügen; er muss lediglich geeignet sein. Nicht notwendig sind demnach entsprechend der gesetzlichen Vorgabe juristische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
Es ist ein Irrglaube, dass dann automatisch die Ehefrau oder die Kinder vertreten dürfen. In der Regel werden zwar Familienangehörige als Betreuer bestellt, jedoch verlieren Sie gerade zu Beginn der Verfahrens wertvolle Zeit um zu handeln.
Ein solches Szenario kann ein wirtschaftlich gut aufgestelltes Unternehmen zu Fall bringen und damit die Existenzgrundlage des Inhabers und nicht zuletzt der Mitarbeitern zerstören.
Unumgänglich ist es daher, für den Fall einer Handlungsunfähigkeit entsprechende Vorsorge zur Absicherung des Unternehmens zu treffen.
Zu empfehlen ist es daher, einen Bevollmächtigten zu benennen, der für den geschäftsunfähigen Gesellschafter dessen Rechte und Pflichten ausübt und insbesondere die Vorstellungen des Unternehmers in der Firma weiter fortführt. Diese Risiken lassen sich durch die Erteilung einer konkreten, sogenannten unternehmensbezogenen Vorsorgevollmacht realisieren. Diese sollte klar abgegrenzt sein von der üblichen Vorsorgevollmacht für die eigenen, privaten Vermögens- und persönlichen Angelegenheiten.
Wichtig. Informieren Sie Vertrauenspersonen, dass es eine solche Vollmacht gibt. Diese werden sonst im unerwarteten Ernstfall überfallartig mit den anstehenden Problemen konfrontiert.
Was ist eine Unternehmervollmacht?
Mit einer Unternehmervollmacht legen Sie fest, was mit Ihrem Unternehmen geschehen soll, wenn Sie Ihre Firma auf längere Zeit nicht selbst führen können.
Sie wählen einen Bevollmächtigten aus, der für Sie Ihre Geschäfte übernimmt und in Ihrem Sinne fortführt. Damit auch wirklich Ihre Wünsche umgesetzt werden, können Sie auch genaue Handlungsanweisungen für den Bevollmächtigten erstellen.
Sie können diese bevollmächtigte Person frei wählen und sind an keine Vorgaben gebunden. In der Regel sind diese Personen entweder enge Verwandte (Ehepartner, Eltern, Kinder, etc.) oder langjährige, vertrauenswürdige Mitarbeiter.
Führen Sie Ihr Unternehmen gemeinsam mit Ihrer Ehefrau, können Sie sich auch gegenseitig diese umfangreichen Vollmachten ausstellen.
Wichtig: Überlegen Sie in jedem Fall genau, wem Sie eine Vollmacht ausstellen. Denn diese Person hat im Ernstfall (fast) freie Hand in der Unternehmensführung und kann unter anderem Kredite aufnehmen, Grundstücke verkaufen oder die Steuererklärung unterschreiben.
Die bevollmächtigte Person muss deshalb in jedem Fall vertrauenswürdig sein. Sonst kann schnell großer wirtschaftlicher Schaden entstehen.
Wie erteile ich eine Unternehmervollmacht?
Eine Unternehmervollmacht sollten Sie immer schriftlich und in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erteilen.
Nur so haben Sie die Sicherheit, dass die Vollmacht im Ernstfall auch gültig ist.
Fazit: Nur mit einer Unternehmensvollmacht ist Ihre Firma im Notfall handlungsfähig. Stellen Sie keine Vollmachten aus, geben Sie diese Kontrolle aus der Hand.