Hochwasserkatastrophe: Zoll gewährt unbürokratische Hilfe

Unwetter haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Viele Bürger*innen und Unternehmen stehen buchstäblich vor den Trümmern Ihrer Existenz. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den
betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf. Betroffene sollen bitte sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen. Das zutreffende Hauptzollamt ist auf www.zoll.de zu finden. Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich

  • Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdenden Steuern
  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
  • Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
  • Verzicht auf Verspätungszuschläge
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2022
  • Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen

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