Krankenversicherung im Voraus zahlen und Steuern sparen
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Sie müssen für 2020 mit einer Steuer(nach)zahlung rechnen? Dann könnte es sinnvoll sein, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen, um Ihre steuerlich abziehbaren Sonderausgaben zu erhöhen. Fragen Sie Ihre Krankenversicherung, ob Sie Krankenversicherungsbeiträge – maximal für die nächsten drei Jahre – noch in 2020 vorauszahlen können. Steuerlich ist diese Gestaltung zulässig. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind in diesem Jahr komplett abziehbar – neben den Beiträgen für 2020 auch die für 2021, 2022 und 2023. Durch die vorgezogene Beitragszahlung können Sie dann in den nächsten Jahren andere Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zu privaten Haftpflicht- und Unfallversicherungen, zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungen (Zahnzusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung, Chefarztbehandlung etc.), zur Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmerehegatten oder zu vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungen bis zur Höhe von 2.800 Euro (Unternehmer) bzw. 1.900 Euro (Nichtunternehmer) steuerlich geltend machen.
Achtung: Ihre Vorauszahlungen müssen bis spätestens 21. Dezember 2020 erfolgen (vom Konto abgeflossen sein), damit das Finanzamt die Sonderausgaben noch für 2020 berücksichtigt.