PKW im Betriebsvermögen vs. PKW Vermietung

Steueroptimierung durch Vermietung eines PKW´s

Beispiel:

Unter vollem Vorsteuerabzug wird ein Pkw für 36.000 € netto erworben. Im Laufe der Jahre entscheidet sich der Betriebsinhaber für ein neueres Modell und der vorhandene Pkw wird veräußert. Da der Veräußerungserlös gewöhnlich den Restbuchwert übersteigt, werden zwischenzeitlich gebildete stille Reserven realisiert. Diese unterliegen vollständig der Besteuerung. Erfolgt der Verkauf nach sechs Jahren für brutto 10.000 €, fallen hierauf zunächst (grundsätzlich) 19 % Umsatzsteuer, mithin 1.596 €, an (1.7.2020 bis 31.12.2020 16 %). Der Nettogewinn von 8.404 € unterliegt sodann der Einkommen- und Gewerbesteuer. Diese beträgt nicht selten rund 40 %, folglich 3.361 €. Im Saldo verbleiben dem Betriebsinhaber von dem Erlös in Höhe von 10.000 € lediglich 5.043 €. Die Steuerlast bezogen auf den Sachverhalt beträgt nahezu 50 %.

Um die Besteuerung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden und zugleich weitere steuerliche Vorteile zu generieren, wäre die Umsetzung folgender Gestaltungsvariante denkbar:

Der Erwerb des Pkw erfolgt nicht von dem Betriebsinhaber, sondern von einem Dritten (eventuell dem Ehepartner/Lebensgefährten). Dieser vermietet den Pkw an den Betriebsinhaber zu einer um jährlich 250 € über den Abschreibungen liegenden Miete zuzüglich Umsatzsteuer. Im Mietvertrag wird dabei eine recht kurze Grundmietzeit von beispielsweise drei Jahren vereinbart, wobei dem Mieter das einseitige stillschweigende Optionsrecht eingeräumt wird, das Mietverhältnis mehrfach zu verlängern. Zwischenzeitlich anfallende Reparaturen sowie die laufenden Kosten (Versicherungen, Steuern, Treibstoff etc.) sind vertraglich vom Mieter zu tragen. Sobald der Mietvertrag gekündigt wurde (weil beispielsweise auf einen anderen Pkw umgestiegen werden soll), erfolgt von dem Vermieter die Veräußerung des Pkw.

Da der PKW auf privater Ebene des Ehegatten/Lebensgefährten veräußert wird, unterliegt hier der Veräußerungsgewinn keiner Steuerbelastung.

Fazit:

Die steuerliche „Entstrickung“ des Veräußerungserlöses aus dem betrieblichen Bereich durch vorgeschaltete Vermietung kann schnell beachtliche Steuervorteile generieren. Im gewählten Beispielsfall bei einem Veräußerungspreis von brutto 10.000 € beträgt die Ersparnis bei der Einkommensteuer 3.361 € und bei der Umsatzsteuer 1.596 € – und damit im Saldo 5.043 € bzw. über 50 % des Veräußerungserlöses.

Auch lässt sich das Modell nicht bloß auf Einzelunternehmer anwenden, sondern auch auf Kapitalgesellschaften und eingeschränkt auf Personengesellschaften übertragen.

Einzig nachteilig kann diese Gestaltung sein, wenn sich kein Veräußerungsgewinn, sondern in Einzelfällen ein Veräußerungsverlust ergeben sollte. Denn dieser wäre dann ertragsteuerlich nicht mehr zu berücksichtigen, sondern der privaten Lebenssphäre zuzuordnen. Die Vorteile im Bereich der Umsatzsteuer bleiben jedoch bestehen.