„Cash is King“ und „Liquidität geht vor Rentabilität“

Bekanntlich ist ja die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31.12.2020 ausgesetzt worden. Problematisch hieran ist jedoch, dass es bereits jetzt viele Betriebe gibt, die marktwirtschaftlich nicht mehr rentabel sind oder es nie waren. Die Tatsache, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um mehr als 13 Prozent zurückgegangen ist, zeigt, dass mit den staatlichen Corona-Hilfen, dazu zählt auch die pauschale Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, viele Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind.

Für Sie als Unternehmer bedeutet das gerade jetzt, ihre aktuelle Liquidität im Auge zu haben. Hierbei gelten die folgenden Grundsätze:

„Liquidität geht vor Rentabilität“ und „Cash is King“.

Wir empfehlen Ihnen hierzu folgende Punkte:

  • tägliche Prüfung Ihrer Kundenforderungen / Überwachung der Zahlungsziele
  • Anpassung Ihrer derzeitigen Zahlungsvereinbarungen mit Kunden
  • frühzeitiges Mahnwesen und evtl. auch Einstellung der Lieferungen / Leistungen
  • evtl. Umstellung auf Vorschusszahlungen
  • Warenbestände prüfen und evtl. reduzieren
  • sale and lease back
  • Factoring
  • Informationen über Kunden / Lieferanten regelmäßig einholen (Creditreform, etc.)