Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen verlängert

Die Überbrückungshilfe hat noch nicht gereicht, um gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern ein Überleben zu sichern. Das Bild, das sich uns allen auftut, ist dabei sehr unterschiedlich. Es gibt wie in jeder Krise Gewinner und Verlierer. Beispiel: viele haben sich in Wohnung, Haus und Garten zurückgezogen, um dem Virus zu entgehen. Man spricht von einer Welle mit dem Namen Cocooning, was soviel bedeutet wie vollständiges Sichzurückziehen in die Privatsphäre und Sichaufhalten zu Hause im Homeoffice. Alle Unternehmen, die aktuell in Ihrem Waren- und Dienstleistungsangebot darauf eingehen, liegen im Boom und die, die als Lieferanten auf der Welle mitreiten, profitieren gleich mit von der Krise. Wer ab- oder unabhängig von der Krise die Aufforderung zur Digitalisierung noch immer nicht gehört hat, kann spätestens jetzt sehr schnell vom Markt verschwinden.

Anträge stellen

Das Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe der Stufe 1 läuft noch bis zum 30.9.2020. Für die jetzt anlaufende 2. Stufe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können Anträge voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen und Soloselbstständige, deren Geschäfte in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen zum Erliegen kamen. Der Katalog von Kosten, die durch die Hilfen abgedeckt werden kann, ist umfangreich und umfasst praktisch alle wesentlichen Bereiche des Unternehmens.

Die maximale Förderung beträgt 50.000 EUR pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 EUR pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 EUR pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe sind detailliert auf der Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de des Bundeswirtschaftsministerium einsehbar.