Steuerliche Förderung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen

Was für die Versteuerung besser ist
Anstatt der 1-Prozent-Regelung wird bei Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 € nur 0,25 % angerechnet, die man versteuern muss.
Ist der Bruttolistenpreis eines Elektroautos höher wird die private Nutzung mit 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert.
Bei Hybridautos werden immer 0,5 % angesetzt — unabhängig vom Kaufpreis. Um von den Steuervorteilen zu profitieren muss ein Hybridfahrzeug einige Voraussetzungen erfüllen:
es muss extern aufladbar sein (also nur Plug-in Hybride)
darf nicht mehr als 50 g CO2-Ausstoß pro km haben ODER muss eine elektrische Reichweite von min. 40 km haben
seit 2022 gilt: min. 60 km elektrische Reichweite
ab 2025 gilt: min. 80 km elektrische Reichweite
Hier wird übrigens von einer “Anschaffung” gesprochen, nicht von einer „Neuzulassung”. Das bedeutet, dass der Steuersatz ebenfalls verringert ist, wenn es sich um ein gebrauchtes Elektroauto handelt.
Seit 2017 ist zudem das kostenlose oder verbilligte Aufladen eines Elektroautos oder Hybrids im beim Arbeitgeber steuerfrei möglich. Das gilt für Dienstwagen und private Elektrofahrzeuge.
Oftmals soll/muss das Fahrzeug aber auch zu Hause aufgeladen werden.
Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens bei Arbeitnehmern lässt die Finanzverwaltung monatliche Pauschalen zu:
Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
- 30 € monatlich für Elektrofahrzeuge,
- 15 € monatlich für Hybridelektrofahrzeuge.
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
- 70 € monatlich für Elektrofahrzeuge,
- 35 € monatlich für Elektrohybridfahrzeuge
Bei Fragen sind wir gerne da — Einfach anrufen oder mailen!
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