Steuertipp: Inflationsprämie — Ab sofort 3000 € brutto für netto

Die bereits vom Bundestag beschlossene Inflationsprämie wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ab dem 26. Oktober 2022 bis Ende Dezember 2024 zum Ausgleich der Inflation 3.000 € steuer- und abgabenfrei zukommen lassen. Das soll Arbeitnehmende in der Inflation entlasten.

🔸 Wie viel bekommen Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer sollen im Rahmen der Inflationsprämie eine sozialversicherungs- und steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3000 € von ihrem Arbeitgeber erhalten können. Die Prämie ist optional als Einmalzahlung oder wahlweise in Teil- bzw. Mehrfachzahlungen auszuzahlen. Das gilt auch für Minijobber.

🔸 Gibt es einen Anspruch auf die Inflationsprämie?
Bei der Inflationsprämie handelt es sich, wie schon bei der Corona-Prämie, um eine Sonderzahlung, diesmal mit dem Ziel der Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten damit Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezüge bis zu einem Betrag von 3.000 € in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewähren. Verpflichtet sind sie hierzu nicht. Damit ist klar: einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung einer solchen Inflationsprämie haben Beschäftigte nicht.

🔸 Wie erfolgt die Auszahlung?
Wenn sich Unternehmen entscheiden, ihren Beschäftigten eine Prämie zum Ausgleich der Inflation zu zahlen, erfolgt dies auf freiwilliger Basis. Arbeitgeber müssen auch nicht den vollen Betrag ausschöpfen, sondern sind in ihrer Entscheidung frei, welche Summe sie Beschäftigten gewähren können und wollen. Auch mehrere Teilbeträge sind möglich. Es werden keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf die Zahlung erhoben. Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und gesondert ausgewiesen werden.

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